VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

Vorbemerkung

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Frosch Ferienhäuser GmbH, nachfolgend „Frosch FH“ abgekürzt, bezüglich eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder einer sonstigen Ferienunterkunft (nachfolgend zur Vereinfachung einheitlich „Ferienobjekt“ genannt) abschließen. Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen Vermieter, der sich aus den jeweiligen Buchungsangeboten und der Buchungsbestätigung ergibt, und mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Frosch FH zustande kommt. Der jeweils von Frosch FH vermittelte Vermieter wird nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet.

In Teil A finden sie die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, die für alle Ferienobjekte gelten.

In Teil B finden Sie die vorrangigen Bestimmungen für die Anmietung von Ferienobjekten mit einer Bettenanzahl von 20 oder mehr, die stets vorrangig zu den Vorschriften in Teil A gelten.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Stellung und Leistungen von FFH, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Frosch FH bietet die Vermittlung fremder Leistungen, in diesem Fall von Verträgen mit dem Vermieter des Ferienobjekts an. Frosch FH hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.

1.2. Die Rechte und Pflichten von Frosch FH als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Buchungen für Flüge, Fähren, Mietwagen und Skipässe werden von Frosch FH als Fremdleistung ebenfalls lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedingungen der jeweilig vermittelten Leistungsträger.

1.4. Frosch FH ist berechtigt, Erklärungen des Kunden für den Vermieter entgegenzunehmen. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Vermieters besteht hingegen nicht, soweit nicht ausdrücklich anderweitig kommuniziert.

1.5. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Frosch FH als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem Vermieter durch Vermittlung von Frosch FH zustande kommenden Vertrags.

1.6. Soweit Frosch FH eine Zusammenstellung aus touristischer Hauptleistung und Nebenleistungen der Vermieter (z.B. Unterkunft nebst Beförderung) vermittelt und die Nebenleistungen der Vermieter ein wesensmäßiger Bestandteil der Hauptleistung sind, hat Frosch FH lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Das Gleiche gilt, wenn die Nebenleistungen des vermittelten Vermieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder der Frosch FH selbst darstellen noch als solches beworben werden.

1.7. Frosch FH hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleitungen von Frosch FH vorliegen.

1.8. Unbeschadet der Verpflichtungen von Frosch FH als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von Frosch FH) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlicher Verpflichtungen ist Frosch FH im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.6 oder 1.7 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner der im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrags über das Ferienobjekt. Frosch FH haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von Frosch FH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.9. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck­ oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc. bleibt im gesetzlichen Rahmen vorbehalten.

2. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht; Optionale Nebenleistungen

2.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde, dem Vermieter gegenüber Frosch FH als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an.

b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die Frosch FH als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform.

c) Kundenwünsche nimmt Frosch FH bei Buchung gerne entgegen und leitet diese an die Vermieter als unverbindliche Kundenwünsche weiter. Frosch FH kann für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von Frosch FH in Textform bestätigt werden.

d) Frosch FH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telekopien, E-Mails, über sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten bezüglich eines Widerrufs des Vermittlungsvertrages mit Frosch FH entsprechend.

2.2. Bei Buchungen, die über das Internet oder externe Buchungsportale erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Buchung jetzt zahlungspflichtig vornehmen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber Frosch FH als dessen Vertreter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Buchung jetzt zahlungspflichtig vornehmen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter bzw. Frosch FH als deren Vertreter sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

2.3. Für die zusätzlich neben dem Mietvertrag über das Ferienobjekt gebuchten optionalen Nebenleistungen gelten die Regelungen dieser Bedingungen entsprechend.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. Frosch FH ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

3.2. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller gebuchten Zusatzleistungen und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an Frosch FH zu bezahlen, wobei Frosch FH der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem Tag des Belegungsbeginns an Frosch FH als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen, wobei Frosch FH der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Buchungen kürzer als 30 Tage vor Belegungsbeginn sind sofort vollständig zur Zahlung fällig.

3.4. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Zahlungen in Fremdwährungen, mit Kreditkarte und per Scheck sind ausgeschlossen.

3.5. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei Frosch FH nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Objekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Frosch FH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Fristablauf namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen.

3.6. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienobjekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjektes und auf die vertraglichen Leistungen.

3.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 651w BGB von Frosch FH im Falle einer Buchung nach Ziffer 1.7 ff. dieser Bedingungen unberührt.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über ein Ferienobjekt gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Frosch FH vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an Frosch FH als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Der Rücktritt kann ausschließlich in Textform erfolgen.

4.2. Die Vermieter können – soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart – durch Frosch FH als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) bis 61 Tage vor Mietbeginn 10 % des Gesamtpreises

b) 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises

c) 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises

d) 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises.

4.3. Dem Vermieter bzw. Frosch FH als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter oder Frosch FH gegenüber nachzuweisen, dass tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch Frosch FH als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen. Die Weitervermietung der Ferienobjekte durch den Mieter mit eigener Preisgestaltung ist nicht gestattet.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über Frosch FH abgeschlossen werden.

4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht. Im Einzelfall sprechen Sie uns gerne an.

5. Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt:

a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch Frosch FH, den Vertrag kündigen.

b) Dieses anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Ferienobjekts oder die unmittelbare Umgebung des Ferienobjekts (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.

c) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht im unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Ferienobjekt stehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

5.2. Der Vermieter bzw. Frosch FH als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienobjekts und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von Frosch FH zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Ferienobjekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.

6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Kaution

7.1. Der Vermieter bzw. Frosch FH sind berechtigt, eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Ferienobjekts und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.

7.2. Weisen das Ferienobjekt und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden/Gästen zu vertreten sind, so sind der Vermieter oder Frosch FH berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

7.3. Der Vermieter bzw. Frosch FH erteilen eine Abrechnung der Kaution in der Regel innerhalb von 25 Bankarbeitstagen nach Abreise und zahlen den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag per Überweisung zurück und/oder machen beanspruchte Einbehalte geltend, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
Durch die Rückzahlung einer Kaution werden etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters im Übrigen nicht berührt.

8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Frosch FH und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden; Ausschluss der Untervermietung und des Wiederverkaufs

8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von Frosch FH sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Frosch FH in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

8.2. Damit dem Kunden bei Schäden an dem Ferienobjekt oder ihrer Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

8.3. Wird der Aufenthalt in dem Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.4. Die Vermittlung und Vermietung der Ferienunterkünfte erfolgt ausschließlich zur persönlichen Inanspruchnahme der Ferienunterkunft durch den Mieter und seine Mitreisende. Jegliche Untervermietung oder ein Zwischen- oder Wiederverkauf ist grundsätzlich nicht gestattet und steht in sachlich begründeten und angemessenen Ausnahmefällen unter dem ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt durch den Vermieter bzw. Frosch FH. Gewerbliche Reiseanbieter und -vermittler haben zum Zwecke einer Anmietung mit Weitervermietungsabsicht einen gesonderten „B2B Wiederverkäufer-Vermittlungs-Vertrag“ mit Frosch FH und dem Vermieter abzuschließen. Dieser Vertrag wird auf Nachfrage gerne von Frosch FH zur Verfügung gestellt. Die Weiterreichung der vermittelten Buchung zu einem Aufschlag oder mittels eines Serviceentgelts wird grundsätzlich als gewerbliche Untervermietung bzw. Weiterverkauf gewertet.

9. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

9.1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kann das Ferienobjekt am Anreisetag ab 16:00 Uhr bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.

9.2. Frosch FH teilt die späteste Ankunftszeit mit. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Vermieter oder dessen Beauftragter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

9.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Ferienobjekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird das Ferienobjekt später als 10 Uhr verlassen, muss grundsätzlich der Gesamtpreis für einen zusätzlich angefangenen Tag vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche gezahlt werden.

10. Besondere Bedingungen und Hinweise; Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

10.1. Das Ferienobjekt wird mit allem Zubehör entsprechend der Frosch FH Ausschreibung vermietet. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen unverzüglich hinauszuweisen und / oder einen erhöhten anteiligen Gesamtpreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit Frosch FH und dem Vermieter möglich.

10.2. Die vermittelten Ferienobjekt sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Frosch FH berät Sie aber im Einzelfall gern persönlich.

10.3. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei Frosch FH als Vermittler des Vermieters angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie durch Frosch FH im Namen des Vermieters in Textform bestätigt.

10.4. Dem Kunden steht das Recht zu, das gesamte Ferienobjekt gemäß Frosch FH Ausschreibung einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Die Kunden und Nutzer sind verpflichtet, das Ferienobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

10.5. Anfallende Nebenkosten werden in der Preisliste oder Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Höhe der Nebenkosten ist von der Zahl der Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) und / oder vom Verbrauch abhängig (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche). Die Nebenkosten werden teilweise, je nach Inanspruchnahme, direkt am Urlaubsort an den Vermieter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen bei Anreise gezahlt werden. Alle Angaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe oder der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Kunden vor Ort zu entrichten.

10.6. Bei Sonderangeboten des Vermieters, z. B. 14=11 oder 7=6 sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis für den Preisnachlass zugrunde gelegt.

10.7. Beim Auszug muss das Ferienobjekt mit allem Zubehör vom Kunden gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle (inklusive der Asche in einem evtl. vorhandenen Kamin), das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Ferienobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/ Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Ferienobjekt haben Sie die Alternative, das Ferienobjekt selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Ferienobjektbeschreibung.

10.8. In der individuellen Beschreibung des Ferienobjekts wird darauf hingewiesen, ob im Ferienobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind. Das Standardmaß für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden können und die Kunden diesen Service in Anspruch nehmen wollen, ist dieser Wunsch bitte bei Buchung über Frosch FH anzugeben. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt; Es wird jedoch generell empfohlen, diese ebenso wie Pool bzw. Strandtücher immer selbst mitzubringen.

10.9. Bei unseren Ferienunterkünften handelt es sich um Selbstversorgerhäuser. In manchen Ferienunterkünften haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen, z.B. einen Brötchenservice, kostenpflichtig vor Ort in Anspruch zu nehmen. Derartige Serviceangebote sind in der Ferienobjektbeschreibung aufgeführt. Oftmals finden Sie am Anreisetag eine sogenannte Erstausstattung von z.B. Toilettenpapier oder einem Spülmaschinentab vor, diese ist jedoch nicht ausdrücklich zugesichert. Wir empfehlen deshalb die Mitnahme jeglicher Verbrauchsgüter (z.B. Toilettenpapier) sowie Spül- und Reinigungsmitteln.

10.10. Optionale (gegebenenfalls gegen Zusatzentgelt) Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Bu-hungsbestätigung rückbestätigt sein. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Ferienobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich.

10.11. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Ferienobjektbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Darüber hinaus muss die Anmeldung des Haustieres auf der Buchungsbestätigung rückbestätigt sein. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Ferienobjekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Ferienobjektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o.ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Für Hunde und Katzen ist der EU­Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet.

10.12. Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, eventuell Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub, usw.

10.13. In den Ferienobjekten sind Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

10.14. Heizung/Heizmöglichkeit: Für die angebotenen Ferienobjekte ist Zentralheizung Standard. Bei Besonderheiten enthalten Ausschreibungen einen Hinweis, z.B. Elektroheizung (wegen der möglicherweise hohen Kosten über eine separate Stromabrechnung), Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizangeboten.
Kamin: Ob ein Kamin im Ferienhaus vorhanden und dessen Nutzung inbegriffen ist, entnehmen Sie der Ferienobjektbeschreibung. Wenn keine Informationen zum Vorhandensein oder zum Ankauf von Kaminholz in der individuellen Beschreibung des Ferienobjekts vorhanden sind, ist Kaminholz mitzubringen bzw. selbst zu kaufen (z.B. im nächsten örtlichen Supermarkt). Dabei weisen wir daraufhin, dass lediglich fachgerecht getrocknete Holzscheide zum Befeuern benutzt werden dürfen und die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Vor Abreise sind Sie angehalten, die Asche des Kamins zu entsorgen

10.15. TV/TV-Empfang: TV in der Ferienobjektbeschreibung bezeichnet ein Farb­Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat­TV bzw. Kabel­TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.

10.16. Internet/WLAN: Internet/WLAN ist nur vorhanden, wenn in der Ferienobjektbeschreibung ausdrücklich erwähnt. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Datenverbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o.ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet­Tauschbörsen o.ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Kunden) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text „Internet/ WLAN“ stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

10.17. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Minipools, Elektroautos, etc. ist nicht gestattet.

10.18. Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Ferienobjektbeschreibung erwähnt sind.

10.19. Nichtraucherhäuser: In allen unserer Ferienobjekten ist das Rauchen verboten. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. Frosch FH kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen.

10.20. Bei den Programmausschreibungen wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienobjekt oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpool vorhanden ist, in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die im Text genannten Termine für Saisonbeginn und Saisonende witterungsbedingt verschieben können. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht.

10.21. Aus Rücksicht auf Ihre benachbarten Urlauber und Anrainer bitten wir Sie, die gesetzlichen Ruhezeiten in Ihrem jeweiligen Urlaubsland zu wahren. Gegebenenfalls besteht für Ihre Ferienunterkunft eine Hausordnung, die es einzuhalten gilt. Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Einheimischen der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist Frosch FH nicht verantwortlich.

10.22. Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein­ und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche. In Einzelfällen müssen die Mülltonnen vom Kunden zur Abfuhr bereitgestellt werden.

10.23. Der Empfang von Tagesgästen des Kunden (Besuch) ist auf den Zeitraum von 12 Stunden (jedoch keine Übernachtung) und eine Anzahl von maximal 2 Personen beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme oder eine höhere Anzahl von Gästen (insbesondere zur Übernachtung) bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Mieter abhängig gemacht werden.

10.24. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Ferienobjekt tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.

10.25. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen oder Wohnwagen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung

10.26. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Frosch FH und den Vermietern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

12. Haftung von FFH

12.1. Frosch FH haftet nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten.

12.2. Frosch FH haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklich in Textform übermittelten Vereinbarung oder Zusicherung von Frosch FH.

12.3. Eine etwaige eigene Haftung von Frosch FH aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651w Abs.4 und § 651x BGB bleibt hiervon unberührt.

13. Haftung des Vermieters

13.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt,

  • soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
  • soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden

13.2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Kunden erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Vermieter bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

14. Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung, Verbraucherstreitlegung; Datenschutz

14.1. Frosch FH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Frosch FH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieses Werkes für Frosch FH verpflichtend würde, informiert Frosch FH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Frosch FH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2. Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutz:
Die von Ihnen in der Buchungsanmeldung oder -anfrage angegebenen Daten verwenden wir zur Abwicklung Ihrer Buchung eines Ferienobjektes sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.frosch-ferienhaus.de/datenschutzerklaerung einsehbar ist.

14.3. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von Frosch FH findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Frosch FH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.4. Der Kunde kann Frosch FH, soweit Frosch FH als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an deren Sitz verklagen. Als Gerichtsstand gilt Münster, NRW.

14.5. Für Klagen von Frosch FH gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von Frosch FH vereinbart.

14.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Frosch FH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Teil B – Besondere Bedingungen für Objekte mit einer Bettenzahl von 20 oder mehr Betten

1. Vorbemerkungen

Frosch FH vermittelt Ferienhäuser ab 20 Betten für die Vermieter nur an vom Anmelder zusammengestellte geschlossene Gruppen, die von dem jeweiligen Gruppenleiter oder einer Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts geworben und zusammengestellt werden; bei Gruppen, die keine Körperschaften sind, erfolgt die Vermittlung und Vermietung ausschließlich an den Anmelder.
In diesem Teil finden Sie zu Ihrer Information die vorrangigen Vorschriften für Ferienhäuser ab 20 Betten.
Auf das Verbot der gewerblichen Weitervermietung oder des Zwischen- und Weiterverkaufs gem. Ziffer 8.4 in Teil A wird ausdrücklich hingewiesen.

2. Abschluss des Mietvertrages

2.1. Der Abschluss des Mietvertrages für geschlossene Gruppen, die vom Anmelder beworben und zusammengestellt werden, erfolgt mit dem jeweiligen Anmelder bzw. der anmeldenden Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts. Der jeweilige Anmelder haftet für alle Gruppenteilnehmer. Anmeldende Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts schließen ausschließlich als solche im eigenen Namen Verträge mit Frosch FH als Vermittler und dem Vermieter ab.

2.2. Die finanzielle, organisatorische und informatorische Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Gruppenanmelder. Das gilt auch für die Zusendung der Unterlagen über das vermittelte und vermietete Ferienobjekt etc.

3. Rücktrittskosten

3.1. Abweichend zu Ziffer 4.2 in Teil A gelten nachfolgende Stornopauschale für Ferienhäuser ab 20 Betten

  • bis 25 Wochen vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
  • 24 bis 21 Wochen vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises
  • 20 bis 17 Wochen vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
  • 16 bis 9 Wochen vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
  • 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
  • weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtpreises

Die Zeitstaffelung und Prozentsätze dieser Gliederung spiegeln die ausschließlich langfristige Vermietbarkeit von Ferienhäusern für Großgruppen ab 20 Betten an Gruppenanmelder wider:

3.2. Der Vermieter ist berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden anstelle der Pauschalierung zu berechnen.

3.3. Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis.

3.4. Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10% des Gesamtpreises berechnet.
Wird eine Ersatzgruppe nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Gesamtpreis in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Gesamtpreis verrechnet. Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Vermieter bzw. Frosch FH rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, bei der die fälligen Zahlungen geleistet sind.

© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
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Vermittler ist:

Frosch Ferienhäuser und Alpiner Hüttenservice GmbH
AG Münster HRB 2622), Geschäftsführer: Volker Frost und Anja Heide

Dechaneistraße 30, D­48145 Münster,

Telefon: 0251/ 899 050, Fax: 0251/ 899 05 50.

E­mail: info@frosch­ferienhaus.de

Internet: www.frosch-ferienhaus.de

Vermieter ist der jeweilig in der Buchungsbestätigung genannte Vermieter.

Bei Frosch Ferienhäuser – Bildmarke handelt es sich um eine zu Gunsten von Frosch Ferienhäuser unter Nummer: 300 55 231 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützte Wort-/Bildmarke.